Versicherungen

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also Perlendrehen würde ich nicht als Problem ansehen, genausowenig wie Fondue, Heizstrahler und ähnliche Dinge. Bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung kommt es jedoch darauf an, dass mit den Dingen sachgerecht umgegangen wird und die Gas- und Sauerstoffflaschen ordnungsgemäß gelagert werden. Der grobfahrlässige Umgang, insbesondere mit Gefahrstoffen, führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das wäre aber auch beim Rauchen so - z.B. die Zigarette im Bett - und ist nicht spezifisch auf das Perlendrehen zu sehen. Sicherheitshinweise und gesetzliche Auflagen, sofern es welche gibt, sind unbedingt zu befolgen Belüftung der Räume etc.. Die Haftpflichtversicherung würde auch bei fahrlässig herbeigeführten Schadenfällen leisten. Unfällen geht immer ein irgendwie geartetes fahrlässiges Handeln voraus. Ausgenommen ist und bleibt Vorsatz. Nur zur Erinnerung: Haftpflicht leistet für Schäden die du durch Dein Handeln bei Dritten verursachst. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein Hobby handelt. Sobald das Glasperlendrehen als Gewerbe betrieben wird, sind die privaten Versicherungen außen vor.

Allerdings sind die Gewerbeartikel bzw. Handelswaren bei einem Schaden im Haus oder Wohnung nicht mit versichert. Dafür muss man eine extra Versicherung abschliessen Gewerbe-Hausrat-Haftpflicht-hau mich blau-Versicherung oder so ähnlich.

So lange es Hobby ist, sind auch diese Sachen in der Hausratversicherung mitversichert. Liegt ein Gewerbe vor, sind diese Sachen in den meisten Hausratversicherungen nicht mehr mitversichert. Es gibt allerdings einige Versicherer, die gewerblich genutzte Sachen und Waren bis zu X% der Versicherungssumme kostenfrei in die Hausrat einschließen - bei Bedarf einfach nachfragen. Ein Gewerbe, das in einem Wohnhaus betrieben wird, muß der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden.

Quelle : Perlentreff-Forum


--Lodin Erikson 21:16, 9. Feb 2006 (CET)